Im Folgenden sind die einzelnen neuen Pfarreien und deren Zuschnitte aufgeführt. Aufgrund kirchenrechtlicher Vorgaben ergibt sich der Name der Pfarrei aus der Festlegung der Pfarrkirche; Patronat und Ort der Pfarrkirche bestimmen somit den Namen der Pfarrei. Für den Prozess der Namensfindung wurden zunächst die Verantwortlichen aus den 36 Pfarreien aufgerufen, Voten zum kirchenrechtlichen Namen und Sitz ihrer Pfarrei sowie zum staatskirchenrechtlichen Namen ihrer Kirchengemeinde abzugeben. Nach voriger rechtlicher Prüfung durch das Erzbischöfliche Ordinariat verabschiedete Erzbischof Stephan Burger die Namen im Januar 2024.
Der Bistumsatlas zeigt die Grenzen der neuen Strukturen ab 2026, also Kirchengemeindegrenzen, die gleichzeitig Pfarreigrenzen sind, sowie die Grenzen der neuen Dekanate. Im Statistik-Dashboard finden sich ebenfalls die Grenzen der neuen Pfarreien, die Namen werden dort noch aktualisiert.
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